Impressum
​Franziska Hermann
Wismarsche Str. 8, 23936 Grevesmühlen
Email: tattoo-franzi@web.de
Whatsapp: 01523 7165443
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AGB​
I. Grundsätzliches
Diese Vertragsbedingungen gelten für sämtliche anzufertigende Tätowierungen von der Tätowiererin Franziska Hermann. Sie gelten immer und ausschließlich zwischen der beauftragten Tätowiererin persönlich und dem Kunden.
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II. Terminvergabe, Beratung, Anzahlung, Terminabsage, Durchführung des Termins
1. Der Vertrag kommt durch übereinstimmende Willenserklärung der Tätowiererin und des Kunden, der Bestätigung der Kenntnisnahme dieser AGB durch den Kunden sowie einer Anzahlung pro Termin zustande.
2. Die Anzahlung beträgt 100€ für einen Tagestermin und 50€ für kürzere Termine. Die Anzahlung ist innerhalb von zwei Tagen zu leisten. Wird die Anzahlung nicht innerhalb von zwei Tagen geleistet wird der Termin neu vergeben. Der Termin gilt erst nach geleisteter Anzahlung als verbindlich gebucht. Die Anzahlung dient sowohl zur Fixierung des vereinbarten Termins als auch zur Abgeltung des Aufwandes der jeweiligen Terminvorbereitung. Sie ist nur an den Kunden zurückzuzahlen, wenn entweder eine Terminabsage durch den Kunden spätestens 48 Stunden vor der Durchführung des ersten der vereinbarten Termine erfolgt, oder die Tätowiererin den Termin aufgrund von Gründen absagt, die sie zu vertreten hat.
Erfolgt die Terminabsage kürzer als 48 Stunden vor der Durchführung des ersten vereinbarten Termins, so gilt dies als Terminabsage durch den Kunden aufgrund von Umständen, die der Kunde zu vertreten hat. Eine Rückerstattung der Anzahlung ist dann ausgeschlossen.
Eine Rückerstattung der Anzahlung ist ausgeschlossen sobald ein zeichnerischer Entwurf der Tätowierung erstellt wurde. Die Rückerstattung der Anzahlung erfolgt mit der Zahlungsmethode, die auch bei der Anzahlung gewählt wurde.
Die Anzahlung wird mit dem später zu entrichtenden Gesamtpreis der Tätowierung verrechnet. Erfolgt eine Bezahlung in mehreren Terminen, so wird die Anzahlung mit dem für den letzten Termin zu leistenden Honorar verrechnet.
3. Soweit die Terminabsage nach der Fertigung eines Entwurfs erfolgt, hat der Kunde keinen Anspruch auf Überlassung der Entwurfszeichnung. Dies dient der Sicherung der Urheberrechte der Tätowiererin. Erfolgt die Terminabsage aufgrund von Umständen, die der Kunde zu vertreten hat, so steht die Vereinbarung von Ersatzterminen im Ermessen der Tätowiererin. Ein Recht auf bevorzugte Behandlung bei der Vergabe eines Ersatztermins besteht nicht.
Sollte eine Terminabsage durch die Tätowiererin daran scheitern, dass diese aufgrund nicht mitgeteilter Kontaktdaten des Kunden selbigen nicht oder nur mit unzumutbarem Aufwand erreichen kann, so gilt der Terminausfall als vom Kunden verschuldete Terminabsage seinerseits.
Eine durch den Kunden gewünschte Motivänderung innerhalb von 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin gilt als nicht rechtzeitige Absage desselben, welche der Kunde zu vertreten hat.
4. Beratungen zum Termin und zum Tattoo finden ausschließlich online und nicht vor Ort in den Ladenräumlichkeiten statt.
5. Die Durchführung eines jeden Termins steht unter dem Vorbehalt, dass der Kunde sich bei diesem nicht in einem Zustand befindet, welcher der Durchführung einer Tätowierung entgegensteht. Hierzu zählen insbesondere
Alkohol- oder Betäubungsmittelintoxikation,
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Die Einnahme gerinnungshemmender oder sonstiger Medikamente, welche die Durchführung einer Tätowierung ausschließen oder wesentlich erschweren,
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Die unabgesprochene Applikation von Oberflächenanästhetika,
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Erkrankungen, welche die Durchführung einer Tätowierung ausschließen oder wesentlich erschweren,
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Eine bekannte Allergie gegen Inhaltsstoffe von Tätowierfarben oder sonstiger Tätowiermittel,
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Ein für die Tätowiererin unzumutbarer hygienischer Zustand des Kunden,
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Ein Geistes- oder Reifezustand, welcher der wirksamen Einwilligung in eine Körperverletzung entgegensteht,
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Schwangerschaft oder Stillzeit der Kundin
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Dasselbe gilt, wenn der Kunde sich auf eine Art und Weise verhält, welche die erfolgreiche Durchführung der Behandlung als unsicher erscheinen lässt.
6. Der Kunde hat vor jeder Behandlung eine schriftliche Einwilligungserklärung abzugeben und dabei sein Alter durch geeignete Dokumente nachzuweisen. Unterlässt er dieses oder ist er rechtlich hierzu nicht in der Lage oder liegt sonst ein in diesem Vertrag geregelter Grund in der Person oder dem Verhalten des Kunden vor, welcher der Durchführung des jeweiligen Termins entgegensteht, so gilt dies als Terminabsage durch den Kunden aufgrund von Umständen, die der Kunde zu vertreten hat.
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III. Preise und Zahlungsbedingungen
1. Bei einem Tagestermin (6 Stunden) wird eine Grundgebühr von 900€ fällig. Ein Tagestermin ist zu vereinbaren, sobald die Fertigstellung der Tätowierung mehr als 4 Stunden erfordert. Die Einschätzung, wie viele Stunden zur Fertigstellung der Tätowierung erforderlich sind, trifft die Tätowiererin.
2. Bei einem Halbtagstermin (3 Stunden) wird eine Grundgebühr von 450€ fällig. Ein Halbtagestermin ist zu vereinbaren, wenn die Fertigstellung der Tätowierung ca. 3 Stunden erfordert. Die Einschätzung, wie viele Stunden zur Fertigstellung der Tätowierung erforderlich sind, trifft die Tätowiererin.
3. Die Grundgebühr für einen Ganztagestermin ist auch dann vollständig geschuldet, wenn der Termin vor Ablauf der Tagessitzung aufgrund von Umständen abgebrochen werden muss, die der Kunde zu vertreten hat.
4. Die Grundgebühr für einen Halbtagestermin ist auch dann vollständig geschuldet, wenn der Termin vor Fertigstellung des Tattoos aufgrund von Umständen abgebrochen werden muss, die der Kunde zu vertreten hat.
5. Eine Tätowierung, deren Fertigstellung weniger als 3 Stunden erfordert, wird nach einem vereinbarten Stundensatz abgerechnet. Der Stundensatz beläuft sich auf 150€. Soweit eine Stundensatzvereinbarung erfolgt, beginnt die abzugeltende Zeit mit Betreten des Studios durch den Kunden und endet mit dem Anbringen des Wundverbandes. Ein verspäteter Beginn mit der Tätowierung ist von dem Kunden zu tragen, soweit die Verspätung nicht auf Umständen beruht, die in der Sphäre der Tätowiererin oder ihres Studios liegen.
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IV. Alter der Kunden
Es werden ausschließlich Erwachsene ab Vollendung des 18. Lebensjahres tätowiert. Eine Einwilligung der Sorgeberechtigten wird nicht akzeptiert.
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V. Begleitperson, Haustiere
1. Zu einem Termin darf der Kunde maximal eine Begleitperson mitbringen. Diese Begleitperson muss das 16. Lebensjahr vollendet haben.
2. Es dürfen keine Haustiere mitgebracht werden.
3. Sollte der Kunde eine Begleitperson, die das 16. Lebensjahr nicht vollendet hat oder ein Haustier zum Termin mitbringen, so gilt dies als Terminabsage durch den Kunden aufgrund von Umständen, die der Kunde zu vertreten hat.
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VI. Haftung
1. Soweit es sich bei der Tätowierung um ein Cover-Up handelt, wird keine Gewähr dafür übernommen, dass eine vollständige Abdeckung des zu überdeckenden Tattoos erreicht wird, Zugleich wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es aufgrund von Wechselwirkungen zwischen der bereits vorhandenen und der neu einzubringenden Tattoofarbe sowohl zu ästhetisch ungewollten Ergebnissen als auch nicht vorhersehbaren Reaktionen der Haut kommen kann. Für die Folgen solcher Interaktionen zwischen dem bereits vorhandenen Tattoo und der Cover-Up Tätowierung kann eine Haftung nicht übernommen werden, es sei denn, diese beruht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Tätowiererin.
2. Soweit es auf zu tätowierenden Hautarealen im Vorfeld der Tätowierung zu einer Laserbehandlung oder anderweitiger Tattooentfernung gekommen ist, kann dies die Qualität und Haltbarkeit der Tätowierung nachteilig beeinflussen. Für unerwünschte optische Effekte, Farbabweichungen, Narbenbildungen, Farbverläufe, Wundheilungsstörungen und/oder sonstige unerwünschte Folgen der Tätowierung laserbehandelter oder vernarbter Haut kann ebenfalls nur in den Grenzen der Ziffer VI. 1. dieser Vertragsbedingungen eine Haftung übernommen werden.
3. Für die orthografische Richtigkeit einer Tätowierung – gleich in welcher Sprache – wird keinerlei Haftung übernommen. Der Kunde wird ausdrücklich aufgefordert, sich vor der Durchführung der eigentlichen Tätowierung zu versichern, dass der gewünschte Schriftzug die begehrte Schreibweise und korrekte Rechtschreibung aufweist.
4. Für Komplikationen bei der Wundheilung und daraus möglicherweise resultierende Folgen (Wundinfektionen, Vernarbungen, Beschädigung einer Tätowierung, etc.) infolge von Nachsorgefehlern oder Nachlässigkeiten durch den Kunden wird keine Haftung übernommen. Der Kunde wird aufgefordert, im Falle eines unerwarteten Heilungsverlaufs unmittelbar mit mir in Kontakt zu treten.
5. Sollte es im Zuge der Abheilung einer Tätowierung zu Farbverlusten der Tätowierung kommen, so kann ein Termin zum Nachstechen für 50€ -100€ vereinbart werden. Der zu zahlende Betrag richtet sich nach dem Aufwand des Nachstichs und liegt im Ermessen der Tätowiererin. Bei Fineline-Tattoos erfolgt eine gesonderte Aufklärung durch die Tätowiererin, dass ein Farbverlust aufgrund der vom Kunden ausdrücklich gewünschten Feinheit der Linien wahrscheinlich ist und ein Anspruch auf einen Termin zum Nachstechen nicht besteht.
Die obigen Ausführugen gelten nur soweit es sich nicht um eine Mängelbeseitigung handelt.
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VII. Nutzungsrechte
Der Kunde gewährt der Tätowiererin ein unentgeltliches inhaltlich, räumlich, sowie zeitlichunbeschränktes Nutzungs-, Vervielfältigungs- und Veröffentlichungsrecht an sämtlichen Fotografien, welche diese von der erstellten Arbeit anfertigt.
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VIII. Schlussbestimmungen
1. Es gelten ergänzend die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches in der jeweils gültigen Fassung, soweit diese nicht zu diesen Geschäftsbedingungen im Widerspruch stehen.
2. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.
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Datenschutzerklärung
-- siehe Einverständniserklärung im Studio